Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Abrechnungsleistungen gegenüber Ärzten — exipnon GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Abrechnungsleistungen zwischen der Exipnon GmbH, Erdingerstr. 22a, 85646 Anzing – nachfolgend „Auftragnehmer" – und Ärzten, Zahnärzten oder ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften – nachfolgend „Auftraggeber".
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt technische und organisatorische Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Abrechnung ärztlicher Leistungen.
(2) Der Auftragnehmer erbringt keine medizinischen oder rechtlichen Leistungen und stellt keine Rechnungen gegenüber Patienten im eigenen Namen aus.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang umfasst insbesondere
- die technische Erfassung und Aufbereitung abrechnungsrelevanter Daten,
- unterstützende Tätigkeiten bei der Formatierung der Rechnung,
- Versenden der Rechnungen digital oder per Brief,
- Bereitstellung technischer Möglichkeit zum Anbinden eines Geschäftskontos und Abgleichs der Zahlungseingänge,
- Bereitstellung der Abrechnungen über eine Online‑Plattform,
- Bereitstellung eines Abrechnungsportals für die Patienten (optional),
- technische Unterstützung bei Rückfragen und Korrekturen,
- die Archivierung der Abrechnungsunterlagen gemäß gesetzlichen Vorgaben.
(2) Die Abrechnungen werden dem Auftraggeber über die Online‑Plattform zur Einsicht, Prüfung und Freigabe bereitgestellt.
(3) Patienten können – sofern technisch vorgesehen – Rechnungen elektronisch an private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen weiterleiten.
(4) Ein Anspruch auf eine jederzeitige, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Wartungs‑, Update‑ und Anpassungsarbeiten durchzuführen.
§ 4 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Systeme der künstlichen Intelligenz einzusetzen, soweit dies rechtlich zulässig ist und ausschließlich unterstützenden Zwecken dient.
(2) Der Einsatz von KI erfolgt insbesondere zur Strukturierung, Analyse, Plausibilisierung und technischen Verarbeitung von Abrechnungsdaten.
(3) Eine eigenständige medizinische, rechtliche oder abrechnungsrechtliche Entscheidung durch KI findet nicht statt. Vollautomatisierte Entscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO sind ausgeschlossen.
§ 5 Verantwortlichkeit des Auftraggebers
(1) Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Abrechnungen verbleibt jederzeit beim Auftraggeber.
(2) Der Auftraggeber ist insbesondere verantwortlich für
- die korrekte Anwendung der jeweils gültigen Gebührenordnungen,
- die medizinische Begründung der abgerechneten Leistungen,
- die abschließende Prüfung und Freigabe der Rechnungen.
(3) Der Auftragnehmer schuldet keine medizinische oder abrechnungsrechtliche Prüfung der Abrechnungen.
§ 6 Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Nachteile, Verzögerungen oder Fehler, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 7 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste (bei online Abschluss) oder einer gesonderten Einzelvereinbarung.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Vergütung begründet keinen Einfluss des Auftragnehmers auf Art, Umfang oder Inhalt der medizinischen Leistungen oder der Abrechnung.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene oder gekürzte Erstattungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen, Zinsverluste sowie sonstige Vermögensfolgeschäden.
(4) Für die inhaltliche Richtigkeit, medizinische Begründung und rechtliche Zulässigkeit der Abrechnungen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
(5) Die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die Jahressumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
(6) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Einzelvereinbarung.
(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende jederzeit gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
(2) Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.